Wie können Mitrheder ihre Schiffsparten verkaufen?
Antwort: Jeder Mitrheder kann zu jeder Zeit und ohne Einwilligung der übrigen Mitrheder seine Schiffsparten ganz oder theilweise verkaufen, wenn durch diesen Verkauf nicht das Schiff das Recht verliert die Norddeutsche Flagge zu führen, jedoch hat er sobald dieses geschehen den übrigen Mitrhedern und der Regierung davon in Kenntnis zu setzen, wenn er nicht den andern Mitrhedern als solcher verhaftet bleiben will. Der Erwerber der veräußerten Schiffsparten, ist von der Zeit der Erwerbung, den übrigen Mitrhedern als solcher verpflichtet.
Soll die Veräußerung der Schiffsparten aber an eine Person geschehen, wodurch das Schiff das Recht die Norddeutsche Flagge zu führen verliert, so muß hierzu die Zustimmung sämmtlicher Mitrheder eingeholt werden.