Vom Wechsel:
Man unterscheidet zwei Hauptarten von Wechseln als: gezogene oder trassierte und eigen oder trockne Wechsel.Der gezogene Wechsel ist ein schriftlicher ist ein schriftlicher Auftrag, worin das Wort „Wechsel“ vorkommt, welchen der Aussteller (Trassant) dem bezogene Trastat gibt die in diesem Wechsel angegebene Summe zu einer bestimmten Zeit an die darin benannte Person (Remitent) zu zahlen. Ort und Datum der Ausstellung sowie der Ort der Bezahlung darf nicht fehlen. Sobald der Bezogene den Wechsel acceptirt hat, heißt er Acceptant und nun haftet er ebenso dem Remitenten wie der Aussteller und zwar mit seinem Vermögen.
Das acceptiren geschieht auf der Vorderseite des Wechsels dadurch, daß der Bezogene schreibt acceptirt oder angenommen Ort und Datum und der Name oder stattdessen bloß der Name. Das erstere heißt ein vollständiger Accept, das letztere ein Blanko. Accept; beide haben gleiche Wirkung. Der Remitent kann seine Rechte auf den Wechsel auf einen andern übertragen (indossieren, giriren); diese Uebertragung geschieht der Rückseite des Wechsels oder auf der Verlängerung desselben (albong?), und lautet also. Für mich an die Order der Herrn N in N. Werth empfangen Ort und Datum und Name oder auch oder auch nur den Namen. Der letzte heißt dann ein Blanko Indosso (Giro) das erste wäre ein Vollständiger beide haben jedoch gleiche Wirkung.
Der Remitent, nachdem er indossirt hat, heißt Indossant (Girant) und der auf dem er indossirt hat, heißt Indossator (Indossat, Girant). Der Indossat kann weiter indossiren, dann heißt er Indossant, und der auf den er indossirt hat, der Indossat (der eigentliche Eigenthümer des Wechels). Die gezogenen Wechsel, auch Tratten genannt, werden in mehreren gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, und bezeichnet mit: Prima, Secunda, Tertia iti u.s.w. und dann wird in der Regel die Prima zur Acceptation, die Secunda zur Circulation d.h.z. Indossiren und die Tertia zur Reserve benutzt.
Auf den Circulirenden Exemplarn, und zwar auf der Vorderseite desselben muß vermerkt sein, wo das accetirte Exemplar aufbewahrt wird, damit der letzte Indossat dieses Exemplar einfordern und durch Praesentation beider Acceptanten Zahlung verlangen kann. Nach deutschen Wechselgesetz sind auch die Wechsel indossirbar, welche die Worte „an Order“ nicht enthalten; soll ein deutscher Wechsel nicht indossirt werden können, so muß dies darin untersagt sein, was geschieht durch die Worte „nicht an Order“ oder einen gleichbedeutenden Ausdruck.
Alle Wechsel sind stempelpflichtig und die Stempelgebühr beträgt:
Von einer Summe von 50 rt (Reichsthaler) oder weniger 1 sgr (Silbergroschen)
Von einer Summe von 50 - 100 rt 1 1/2 sgr
Von einer Summe von 100 - 200 3 sgr
Von einer Summe von 200 - 300 4 1/2 sgr
und sofort von jedem ferneren 100 rt der Summe 1 1/2 sgr mehr, der Gestalt, dar jeder angefangene Hundert für voll gerechnet wird. Befreit sind von der Stempelsteuer solche Wechsel, als
- alle aufs Ausland gezogenen im Auslande zahlbaren transitirenden Wechsel und
- alle vom Inland aufs Ausland gezogenen, nur im Auslande zahlbaren und zwar entweder nach Sicht oder nach 10 Tage nach Ausstellung zahlbaren Wechsel, von den stempelpflichtigen Wechseln muß das cursirende Exemplar gestempelt werden und zwar als es in Curs gesetzt wird, also hat es der Aussteller vor der Begebung an den Remitenten stempeln zu lassen. Geschieht dies später so tritt die Stempelstrafe ein und diese ist die 25 fache Stempelgebühr die jeder Wechselverbundene zu entrichten hat.
Beim Wechselgeschäft können 2 Proteste vorkommen, erstens der Mangels Annahme 2. der Mangels Zahlung.
Für die Aufmachung des ersteren hat der zu sorgen, der den Wechsel zu Annahme praesentirt hat, und für die Aufmachung des letzteren , der letzte Indossator am Verfalltage wenn die Zahlung verweigert wird. Den Protest selbst, hat ein Notar aufzunehmen, nachdem es in der Behausung des Bezogenen gewesen ist, den Wechsel demselben praesentirt hat und vernommen, daß die Annahme oder Zahlung nicht erfolgen kann.
Beim Protest Mangels Annahme kann nur Sicherheit für die Wechselsumme und Erstattung der Protestkosten verlangt werden, beim Protest Mangels Zahlung kann Dekung der Wechselsumme und Protestkosten von einem beliebigen Indossator verlangt werden, und wenn dieser dies geleistet hat, ist er berechtigt sein Indossomat auszuweisen und Quittung, Aushändigung der Wechselproteste und der Liquidation von dem Inhaber derselben zu verlangen.
Der eigene Wechsel unterscheidet sich dadurch von dem gezogenen, daß der Aussteller auch der Bezogene also Trassant u Trassat derselbe ist. Die Bestimmungen des Wechselgesetzes für die gezogenen Wechsel gelten auch für die eigenen mit Ausnahme der Acceptation, die bei den eigenen überflüssig ist, der eigene Wechsel ist so nach ein schriftliches Versprechen welches der Aussteller dem Remitenten giebt, die Wechselsumme zur Verfallzeit bezahlen zu wollen. Die eigenen Wechsel werden gewöhnlich nur in einem Exemplar ausgestellt und dann mit „Solo Wechsel“ bezeichnet. Ein gezogener Prima u Secunda Wechsel lautet wie folgt
Für 4000 rt Ir. Cour.
Barth d. 25 tee November 1869
Drei Monate nach Dato zahlen Sie gegen diesen meinen Prima Wechsel (Secunda nicht) die Summe von Vier thausend Thaler an Herrn F in Stettin oder dessen Order Werth empfangen
An
Herrn B. in Stettin
Prima Y.Z.
Für 4000 rt Ir. C.
Barth den 25 ten Novbr. 1869
Drei Monate nach Dato zahlen Sie gegen diesen meinen Secunda Wechsel (Prima nicht) die Summe von Vier thausend Thalern an Herrn F. in Stettin oder dessen Order.
Werth empfangen
An Y.Z.
Herrn B in Stettin
Secunda
Ein eigener Wechsel lautet
= 800 rt =
Barth den 25 ten November 1869
Drei Monate nach Dato zahle ich gegen diesen meinen Solo Wechsel die Summe von Acht hundert Thalern an Herrn P. (nicht an Order)
Werth empfangen,
Acceptiere auf mich selbst
N.N. / N.N.
Sie haben in Lissabon 3000 Millree gezogen, und gegeben dafür eine Tratte auf London, drei Monate nach Dato Zahlbar, zum Curs: 1 Millree = 53 (?) was ist die Wechselsumme und wie lautet die Prima Secunda und Tertia dieses Wechsels, wenn Sie von Ihrem Rehder den Auftrag haben auf Herrn Sluton in London zu trassiren und das Haus in Lissabon, welcher ihnen das Geld vorgeschossen hat Torldo a. Comp. heißt.
Wie wird ferner der Wechselbericht an Herrn Sluto lauten?
Auflösung :
53 (?) * 3000 = 159000 = 662 1/2 ₤ St Wechselsumme
240 / 1440
150
144
60
= 662 1/2 ₤ St =
Lissabon d. 25 ten November zahlen Sie gegen diesen meinen Prima Wechsel (Secunda u. Tertia nicht), die Summe von Sechs hundert und zwei und Sechzig ein halb ₤ St an Herrn Torldo a. Co. in Lassabon oder dessen Order.
Werth empfangen N.N.
An
Herrn Sluto in London
Prima
usw. siehe Buch - weitere Ausführungen von Wechseln
In Newyork haben Sie vom Herrn Schultz 800 Dollar empfangen geben Sie dafür Prima und Sekunda Wechsel auf Herrn Boldt in London drei Monate nach dato zahlbar zum Curse 1 Dollar 4 Sbd geben Sie diese Wechsel und auch den Wechselbericht
= 180 ₤.St. =
Newyork den 25 ten November 1869
Drei Monate nach dato zahlen Sie gegen diesen meinen Prima Wechsel (Secunda nicht) die Summe von ein hundert und achtzig ₤.St. an Herrn Schultz in Newyork oder dessen Order Werth empfangen
An
Herrn Bolt in London N.N.>br>Prima
Wechselbericht
Herrn Bolt in London
Ew. Wohlgeboren mache ich hier mit die ergebene Anzeige, daß ich im Auftrage meines Rheders am heutigen Tage einen Wechsel über 180 ₤.St. (einhundert und achtzig ₤.St.) nach drei Monate zahlbar, auf Sie ausgestellt habe, und ersuche Sie, denselben zur Zeit honoriren und mit meinem Rheder Herrn Diect verrechnen zuwollen
Werthschätzend
N.N.
Newyork den 25 ten November 1869.
Führer des Schiffs
M. (Anmerkung des Kontrolleurs - gut d. 27.11.1869)
Sie sind befrachtet von der Ostsee nach Frankreich, haben 340 französische Last Balken geladen, machen 75 Frank Fracht mit 15% haben in Frankreich 4200 Frank Unkosten und remitieren den Rest Ihrer Frachtgelder Ihrem Rheder in Danzig in Prima und Secunda Wechsel auf Samuel Hain in Hamburg 3 Monate nach dato ausgestellt zum Curse 100 (RTh Bc:? - Reichsthaler banco) = 191 Fr. (Franc), was beträgt die Wechselsumme? Wie lauten die beiden Wechsel, wenn Sie darin als Remitent aufgeführt sind und wie übertragen Sie übersenden Sie dieselben Ihrem Rheder? Der Empfänger der Ladung in Toulon heißt Charles, derselbe giebt Ihnen über den Rest der Frachtgelder auf den Wechsel; für die Acceptation des Wechsel haben Sie zu sorgen und der Geschäftsfreund Ihres Rheders in Hamburg ist Herr Oswald.
Ew. Wohlgeboren mache ich hiermit die ergebene Anzeige, daß ich am 29ten v. Mts. (Monat) den Rest der Ladung entlöscht, und die Fracht, welche sich auf 29325 Fr. (Franc) belief, am selbigen Tage richtig empfangen habe. 4200 Fr. habe ich hier von bar, zur Deckung der Unkosten, worüber die Rechnung später folgen wird, und für den Rest, 25125 Fr. einen Wechsel über 13154 (Rth 7 ß Hamb.Bc - Reichsthaler 7 Schilling Hamburg banco) . in Prima und Secunda ausgestellt vom Herrn Charles am 29ten v. Mts nach drei Monaten zahlbar auf Herrn Samuel Hain in Hamburg erhalten wovon ich Ihnen den Secunda Wechsel einliegend übersende.
Die acceptierte Prima befindet sich beim Herrn Oswald in Hamburg, welcher dieselbe zur Acception präsentiert hat. Mit dem Laden habe ich heute begonnen und denke im Laufe der nächsten Woche fertig zu werden, worüber dann weitere Nachricht folgen wird.
Mit Hochachtung empfiehlt sich ergebenst
N.N.
Toulon am 2ten Dezember 1869 Führer der M.