Welches sind die Hauptbestimmungen einer Seemannsordnung?
Antwort: Die Hauptbestimmungen der Seemannsordnung sind: daß der Schiffsmann an und ab gemustert wird, und daß derselbe von der Musterung ab, der disiiplinar Gewalt des Schiffers unterworfen ist, und daß der Schiffsmann alle Schiffsdienste auf Anordnung des Schiffers oder dessen Stellvertreter unweigerlich verrichten muß, wofür denselben die beschlossene Heuer und vorgeschriebene Beköstigung so wie die erforderliche Ruhe zu steht.
Das der Schiffsmann vor Ablauf der Dienstzeit entlassen werden kann, wenn er sich der wiederholten Ungehorsams schuldig macht, oder durch sein eigenes Verschulden arbeitsunfähig wird, oder wenn vor Antritt der Reise entdeckt wird, daß er zu dem Dienste zu welchem er geheuert untauglich ist, und dem Schiffsmann nicht mehr als die bis zu seiner Entlassung verdiente Heuer zusteht.
Das wenn nach Antritt der Reise entdeckt wird daß der Schiffsmann zu dem Dienste zu welchem er geheuert worden untauglich ist, derselbe im Range mit Ausschluß des Steuermanns herabgesetzt werden kann.
Das der Schiffsmann entlassen werden kann wenn die Reise wegen Krieg, Embargo, Blocade oder eines Ein- oder Ausfuhrverbots nicht vollendet werden kann und daß ihm in diesem Falle die bis zur Entlassung verdiente Heuer, freie Zurückbeförderung sowie Beköstigung während der Zeit zusteht.
Wenn der Schiffsmann aus irgend andern Gründen vor Vollendung der Reise ohne seine Schuld entlassen wird, demselben dann außer der verdienten Heuer und Zurückbeförderung in die Heimath, noch eine, zwei oder vier monatliche Heuer zu steht, je nachdem er in einem europäischen oder nicht europäischen Hafen entlassen.
Was dem Schiffsmann zu steht, wenn er erkrankt sowohl vor Antritt oder während der Reise, wenn er die Reise mit dem Schiffe vollendet oder am Lande zurück gelassen werden mußte.
(Anmerkung der Kontrolleurs - gut d. 26.3.1870 R.)