Was hat der Schiffer zu thun, wenn ihm im Auslande ein Theil der Besatzung desertirt und das Schiff segelfertig ist?
Antwort: Wenn ein Theil der Besatzung eines Schiffs im Auslande desertirt, so hat der Schiffer dies sofort dem Landesconsul anzuzeigen, daß dieser mit Hülfe der Polizei die nöthigen Schritte thut um die Leute wieder zu erhalten.
Können dieselben jedoch nicht wieder erhalten werden, so muß der Schiffer vom Consul in der Musterrolle vermerken lassen daß, die und die Leute da an dem Orte desertirt sind, und der Schiffer muß sich dann nach anderen Leuten umsehen, auch wenn ihm das Aufsuchen der Desertirten zu lange währt, muß er sich gleich nach anderen Leute umsehen, sind aber an dem Orte keine Leute zu erhalten und es ist möglich mit dem Theil der Besatzung welcher sich noch an Bord befindet die Reise zu machen, so muß der Schiffer mit dem Theil der Besatzung die Reise antreten, er kann jedoch erst mit den Leuten darüber Rücksprache nehemen und dieselben die Heuer welche die Desertirten erhalten haben würden während der Reise vorsprechen; der Schiffer kann sich auch vom Consul eine Bescheinigung geben lassen, daß es nicht möglich gewesen ist Leute zu erhalten. Dann hat der Schiffer auch das nöthige hierüber im Journal zu vermerken.