Gustav Waldmann

Was hat der Schiffer zu thun wenn er im Auslande ein Schiff übernehmen soll und der bisherige Schiffer die Uebergabe desseleben verweigert?

Antwort: Soll ein Schiffer im Auslande ein Schiff übernehmen und der bisherige Schiffer verweigert, das Schiff abzutreten, so muß er sich sogleich eine Vollmacht, wenn er selbige nicht schon hat, von der Rhederei herbei schaffen, womit er beweist, daß er beauftragt ist, das Schiff zu übernehmen.

Mit der Vollmacht begiebt er sich zum Landesconsul, ersucht denselben, ihn zu unterstützen, dann läßt er durch Anschlag an der Börse und in den Localblättern öffentlich bekannt machen daß der bisherige Führer so und so, des Schiffes so und so, jetzt da und da liegend von der und der Zeit nicht mehr Führer des Schiffs ist, daß er die Führung desselben seit der Zeit übernommen hat, und ersucht alle diejenigen, welche in die Lage kommen könnten Verträge mit dem früheren Schiffer abzuschließen dasselbe zu unterlassen, und veröffentlich gleich, daß die von der Zeit an, von dem früheren Schiffer gemachten Schulden nicht mehr bezahlt werden, auf diese Weise wird der bisherige Schiffer, das Schiff bald verlassen.

Wenn der neue Schiffer nun das Schiff übernimmt, so hat er das Schiff genau zu untersuchen, wie desselbe beschaffen ist, so wie auch das Inventar nach dem Inventarienverzeichnis genau nachzusehen, ob alles da ist, und in welchem Zustande sich alles befindet; Nachdem dies geschehen, hat er dem Correspondentrheder ausführlichen Bericht zu erstatten, über den ganzen Verlauf der Sache, wie und in welchem Zustand er das Schiff nebst Zubehör vorgefunden hat.
(Anmerkung des Kontrolleurs - v.D. 22.1.1870 R.)

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