Gustav Waldmann

Was versteht man unter Reinigungs- und Observationsquarantaine und wo können diese nur abgehalten werden?

Antwort: Kommt ein Schiff aus einem Hafen wo zu Zeiten ansteckende Krankheiten herrschen, und die Ladung ist von der Beschaffenheit, daß sie solche Krankheitsstoffe in sich aufnimmt, und der Schiffer ist nicht mit einem Ursprungsattest versehen, welches gehörig ausweis’t da? die Ladung gesund ist, so ist das Schiff der Reinigungsquarantaine unterworfen; und diese wird nur an bestimmten Plätzen abgehalten, wohin sich das Schiff zu begeben hat, dieser Platz ist für Norddeutsche Schiffe auf der Insel Ramsö im Kattegad, in diesen zu diesem Zweck bestimmten Häfen, wird die Ladung gelöscht, dieselbe wird geräuchert, so wie auch das Schiff nachdem die ganze Ladung entlöscht ist.

Wenn nun Schiff und Ladung gehörig gereinigt sind, so kann die Ladung wieder eingenommen werden, und das Schiff kann sich dann nach seinem Bestimmungshafen begeben. Diese Reinigung an Schiff und Ladung von ansteckenden Krankheitsstoffen nennt man Reinigungsquarantaine, die hierdurch entstandenen Kosten hat das Schiff zu tragen.

Kommt ein Schiff aus einem Hafen, wo Zeitweise ansteckende Krankheiten herschen und der Schiffer am Bestimmungsorte an gekommen kann sich nicht durch einen Gesundheitspaß ausweisen, daß zur Zeit seiner Anwesenheit am Abgangsorte keine ansteckende Krankheiten geherscht haben, so kann ihn von der Hafenpolizei eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden, welche er auf einer sichern Rhede oder an einem abgelegenen Orte im Hafen liegen muß, getrennt von andern Schiffen und dem Lande.

Zeigen sich während dieser Zeit keine Spuren von von Krankheiten, so wird das Schiff aus der dasselbe auferlegten Hafft entlassen und die Besatzung kann mit dem Lande communiciren. Diese des Schiff auferlegte Wartezeit nennt man Observationsquarantaine.

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