Gustav Waldmann

In welchem Verhältnis steht der Schiffer zum Rheder und die Schiffsmannschaft zum Schiffer und welche Gesetze kommen letzteren Falle zur Anwendung?

Antwort: Der Schiffer steht zum Rheder in ein Vertrauens- und Vertragsverhältnis; Das Vertrauensverhältnis des Schiffers zum Rheder, besteht darin, daß der Rheder sich keinen Schiffer nehmen wird, zu dem er kein Zutrauen hat, im Vertragsverhältnis steht der Schiffer in soweit zum Rheder, daß er die Führung des Schiffs übernimmt und dafür einen fest gesetzten Lohn erhält. Ebenso ist es auch, wenn der Schiffer die Hauptperson des Schiffs ist, so wird auch dieser sich keinen Rheder nehmen, wozu er kein Zutrauen hat.

Die Schiffsmannschaft steht nur in ein Vertragsverhältnis zum Schiffer, denn diese verpflichten sich in der Musterrolle für eine bedungene Heuer und Beköstigung, alle Schiffsdienste auf Anordnung des Schiffers oder dessen Stellvertreter, wie in der Musterrolle und im Heuervertrage sowie die dissiplinar Gesetze vorschreiben; reichen diese nicht aus, so werden die hierauf bezüglichen §§ des Handelsgesetzbuches und des Strafgesetzes zu Hülfe gezogen. Das Verhältnis des Schiffers zum Steuermann ist eigentlich auch ein Vertrauensverhältnis, da es doch immer schlecht geht, wenn Schiffer und Steuermann kein Zutrauen ein zum anderen haben.

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