Was hat der Schiffer zuthun, wenn sein Schiff wegen Blokadebruch aufgebracht wird?
Antwort: Wird ein Schiff wegen Blokadebruch aufgebracht, so hat der Schiffer besonders darauf zu achten, daß ihm bei Uebergabe der Papiere keine derselben von abhanden kommen, auch hat er sich bei Abgabe derselben, über alle Papiere welche er ausgehändigt hat eine Bescheinigung geben zu lassen.
Dann hat der Schiffer sich sofort an seinem Landesconsul zu wenden, denselben seine Lage und Handlungsweise genau zu berichten, dann mit diesem und mit Zuziehung eines Rechtsanwalts, für die Freigebung des Schiffs nach besten Kräften zu wirken. Auch muß der Schiffer seinem Rheder und Ladungsempfänger, sobald als möglich nach der Aufbringung von dem Vorfall zu berichten suchen.
(Frage vom Kontrolleur - wenn er freigegeben wird, wie denn? - Sonst recht gut 8.1.1870 R.)