Gustav Waldmann

Welche Bestimmungen aus dem Völkerrecht hat der Schiffer zu beachten?

Antwort: Der Schiffer hat aus dem Völkerrecht zu beachten, daß er vor jedem im dienstbefindlichem Kriegsschiffe, so wie vor jeder Festung, welche er mit seinem Schiff passiert, welcher Nation es auch sein mag die Flagge zeigen muß; auch wenn ein blinder Schuß von einem Kriegsschiffe oder Festung auf sein Schiff gegeben wird, daß es beilegt und sich erkundigt, weshalb der Schuß gegeben ist. Das Durchsuchungsrecht, durch Kriegsschiffen, Kaper oder im Hafen durch königliche Beamten, jedoch werden Kauffahrern keine Kaperbriefe mehr ausgestellt.

Blokaderecht, ob die Häfen auch so blokirt sind, daß kein Schiff ein und aus gehen kann. Das Aufbringungsrecht durch Feindliche=Macht.

Fahren unter Convoi d.h. unter dem Schutz ihn begleitender Kriegsschiffe.

Frei Schiff frei Gut; d.h. hat ein neutrales Schiff feindliche Ladung ein, so ist Schiff und Ladung frei, ausgenommen Kriegsconterbande, welche der Schiffer sich oft zu merken hat; Hat ein feindliches Schiff neutrales Eigenthum geladen, so kann zwar das Schiff conficirt aber die Ladung muß dem Eigenthümer erstattet werden.

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