Wann fällt der großen Havereischaden zur Last ohne Rücksicht auf Versicherung und wie?
Antwort: Der große Havereischaden fällt dem Schiff, Fracht und Ladung zur Last und zwar tragen alle nach Verhältniß ihres Wethes dazu bei, das Schiff trägt dazu bei mit dem Werthe dem es am Havereiorte in Haverei in Haverei.
Das Schiff trägt auch bei mit mit der Summe welche als große Haverei desselben verwand wird. Groß zustande hat, mit Abzug der Reparaturen, welche schon nach dem großen Havereiunfalle gemacht sind. (Korrektur durch Kontrolleur)
Die Fracht trägt mit 2/3 ihres Bruttobetrages zur großen Haverei bei, jedoch können die Landesgesetze es bis auf 1/2 ihres Bruttobetrages herabsetzen.
Die Ladung trägt mit dem Werthe, dem diese am Bestimmungsorte hat bei, bei Beginn der Löschung.
(Ergänzung des Kontrolleurs - nach Abzug der Zölle, Fracht und sonstigen Kosten)