Was versteht man unter besonderer Haverei?
Antwort: Unter besonderer Haverei versteht man alle das Schif und Ladung unvorsätzlich betroffenen Schäden.
Hierzu gehören: die durch Prangen verursachten Schäden an Schiff und Zubehör und Ladung, zu welchem Zweck auch geprangt sein mag.
Das Einlaufen in einen Nothafen, widrigen Windes wegen und Hungersnoth, sowie Krankheitsfälle.
Die Reklamekosten.