Welche Versicherungen gegen Seegefahr sind nicht gestattet?
Antwort: Die Heuer des Schiffers und der Schiffsbesatzung kann von diesen nicht versichert werden, jedoch kann sie vom Rheder in seinen Intresse versichert werden.
(Anmerkung des Kontrolleurs - Doppelversicherungs u die versicherte Sache darf nicht den Versicherungswerth übersteigen.)