Gustav Waldmann

Wie können Schiff, Fracht und Ausrüstungskosten versichert werden?

Antwort: Ein Schiff kann nur bis zu seinem vollen Werth versichert werden, beim neuen Schiff gilt die Summe, die dasselbe gekostet hat, ein altes Schiff muß bei der Aufnahme in der Versicherung taxirt werden, übersteigt die Versicherungssumme den Werth des Schiffs, so hat die Versicherung keine rechtliche Gültigkeit.

Die Fracht kann bis zu ihrem Bruttobetrage versichert werden, wenn nicht schon die Ausrüstungskosten, Heuer oder sonstige Kosten versichert sind, denn diese sind in der Bruttofracht mit begriffen, sind diese Kosten aber versichert, so kann nur die Nettofracht versichert werden. Es kann also das Schiff und die Brutto zusammen versichert werden, oder Schiff, Nettofracht und Ausrüstungskosten.

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