Was versteht man unter eigentlicher und uneigentlicher Bodmerei?
Antwort: Unter eigentlicher Bodmerei versteht man die Bodmerei, welche der Schiffer befugt ist, an jeden Orte, ausgenommen des Heimathsorts, abzuschließen, wenn er sich nicht anders helfen kann. Uneigentliche Bodmerei ist diejenige, welche der Rheder am heimatsorte abschließen kann, so lange das Schiff noch nicht befrachtet ist.