Was versteht man unter Satzrecht und was unter Vorkaufsrecht?
Antwort: Sind Mitrheder eines Schiffes uneinig über die Verfügung des Schiffs, so bilden sich gewöhnlich zwei Parteien, die Stimmenmehrheit nennt mann die Majorität, oder umgekehrt, das Schiff zu einem Werthe setzen zu welchem es die Majorität annehmen soll, diese kann aber auch auf das Schiff verzichten und die Minorität hat dasselbe zu dem gesetztem Werth anzuzahlen dies nennt man Satzrecht.
Verkauft ein Mitrheder sein Schiffspart an irgendeine Person, welche nicht Mitrheder ist, so können die Mitrheder diese Parte den Bewerber für Rückerstattung des gezahlten Geldes diese Parte abnehmen dies nennt man Vorkaufsrecht. Das Vorkaufsrecht hat jedoch keine Gültigkeit mehr.