Christiane | Vereinigung der Kapitäne und Schiffsführer des Fischlandes

Seeunfall der Brigg „Christiane"



  1. Die in Rostock beheimathete Brigg „Christiane“, Unterscheidungssignal MBQW, ein Schiff von 200,26 britischen Register-Tons Netto-Raumgehalt, ist ebendaselbst im Jahre 1840 aus Eichenholz erbaut und seit dem Herbst 1873 von dem Schiffer Carl Krüger in Wustrow, welcher mit 186/360 Parten an derselben betheiligt war, geführt worden. Schiffer Krüger hat sie angeblich 1875 in Rostock zimmern, 1877 in Danzig kielholen und zum Theil neu verbolzen und 1879 in Helsingör kalfatern lassen. Classe hatte die Brigg seit Jahren nicht mehr.


  2. Am 25. April 1881 ging dieselbe mit einer vollen, nach Gent bestimmten Ladung eichener Balken, von denen 10 auf dem Deck, die übrigen im Raum verstaut waren, von Danzig aus in See. Sie war, soweit ermittelt, mit allem für die Reise Erforderlichen vollständig und gut ausgerüstet. Insbesondere befanden sich auch die nöthigen Seekarten an Bord, darunter eine dänische Kattegatkarte von 1874. Die Mannschaft bestand mit Einschluß des geprüften Steuermanns H. Mildahn aus Born aus 2 Personen.


  3. Die Reise verlief nach den Aussagen der Besatzung bezw. zum Verklarungsprotokoll d. d. Frederikshavn 7. Mai 1881 und zu den Protokollen des Seeamts vom 28. December 1881 und 5. Januar 1882, mit denen die Aufzeichnungen zum Schiffsjournal im wesentlichen übereinstimmen, anfangs glücklich, und am 2. Mai Abends befand sich die Brigg nördlich von Kullen, welches Nachmittags 2 Uhr SSO in 18 Seemeilen Abstand gepeilt wurde. Abends 8 Uhr kam Anholt-Feuerschiff in Sicht, NNW in 3 Seemeilen Abstand. Der Wind war damals SSW, flau und blieb auch so während der Nacht und bis zum Nachmittage des 3. Mai. An letzterem Tage lief nach Ansicht der Besatzung ein starker Strom von Nord nach Süd und die Brigg, welche des schwachen Windes halber fast steuerlos war, trieb bei NzW-Curs, wie Schiffer und Steuermann annahmen, nach SO hin. Nachmittags 4 Uhr ging der Wind mehr nördlich und lies nun der Steuermann, welcher von da an die Wache hatte, nachdem an der schwedischen Küste in O½N ein Feuerthurm in Sicht gekommen war, welchen er für denjenigen von Morup Tange hielt, welcher aber in Wirklichkeit derjenige von Warberg gewesen sein wird, - wenden und mit W½S-Curs von der schwedischen Küste abhalten. Abends 8 Uhr übernahm der Schiffer die Wache. Der Steuermann theilte ihm mit, dass Nachmittags der Feuerthurm von Morup Tange gepeilt worden sei, und setzte er in die Richtigkeit dieser Mittheilung keinen Zweifel, weil er der Meinung war, daß die Brigg in Folge der von ihm als vorhanden angenommenen Stromversetzung nach Süd nicht so weit nördlich stehe, als sie nach Besteck stehen sollte. Der Himmel war damals bewölkt und die Luft dick. Abends 9 Uhr ward in SW ein Feuer gepeilt, welches der Schiffer, weil es nur in Zwischenräumen sichtbar wurde, für ein Blinkfeuer und zwar für dasjenige von Anholt-Feuerschiff hielt. Als dasselbe Abends 10½ Uhr in SSO gepeilt wurde, ließ er das Loth werfen und fand 11 Faden. Dann ließ er die Backbordwache an Deck rufen, um zu wenden und wieder auf die schwedische Küste zuzuhalten, wo er auf Landpeilungen zur Berichtigung seines Bestecks hoffen konnte. Als alles zum Wenden fertig und das Ruder bereits in Lee gelegt war, stieß die Brigg plötzlich mehrere Male auf sandigem Grunde durch und kam dann fest. Der Schiffer ließ sofort die Vorsegel niederholen und die Raaen brassen, aber es gelang nicht, das Schiff wieder abzubringen, welches, wie eine Peilung der Pumpen ergab, bis dahin noch dicht geblieben war.

    Ebenso vergeblich zeigte sich das nunmehr vom Schiffer angeordnete Werfen der Decklast. Schon während der Nacht hatte man mehrmals Nothsignale mit Flackerfeuer gegeben und nach Tagesanbruch ward die Nothflagge geheißt. Es kam aber keine Hülfe. Man erkannte jetzt, daß man nicht in der Nähe von Anholt, sondern auf Kobbergrund, östlich von Laesoe gestrandet sei. Da inzwischen das Barometer stark gefallen war, sich auch bereits Wasser im Raume anfand, so ließ der Schiffer die Segel aufgeien, den Steuerbordanker mit 12 Faden Kette fallen und die beiden Boote zu Wasser bringen, in welchen sodann die ganze Besatzung die Brigg verließ, um von Laesoe Assistenz herbeizuholen. Da sich jedoch gleich darauf ein schwedisches Fischerboot der letzteren näherte, so kehrte die Besatzung an Bord derselben zurück, wo sich sehr bald auch dänische Boote zur Hülfeleistung einfanden und wo im Laufe des Vormittags der schwedische Consul von Laesoe mit der Nachricht eintraf, daß er bereits einen Bergedampfer beordert habe.

    Schiffer Krüger schloß mit ihm einen Contract dahin ab, daß er es für 5.000 Kronen übernahm, die Brigg abbringen und nach Frederikshavn einbugsiren zu lassen. Um 4 Uhr Nachmittags kam denn auch der Bergedampfer „Helsingör“, welchem es am folgenden Tage, dem 5. Mai, nachdem ein Theil der Ladung aus dem Raum gelöscht war, gelang, die inmittelst schwer leck gewordene Brigg in flottes Wasser zu schleppen und nach Frederikshavn einzubringen. Dort ist dieselbe als reparaturunwürdig condemnirt und mit Inventar für 1.700 Kronen meistbietend verkauft worden.


  4. Das Feuer auf dem Kobbergrund-Feuerschiff ist nach einem amtlichen Bericht des deutschen Consuls zu Frederikshavn seit dem 28. Mai 1880 ein festes, weißes, dasjenige auf Anholt-Feuerschiff ein weißes, zweimal in einer Minute erscheinendes Blinkfeuer. Der Wind hat, wie der genannte Consul weiter bezeugt, am 3. Mai 1881 Nachmittags aus NW, Abends aus NNW und um Mitternacht aus NO geweht, und an demselben Tage soll zwischen Laesoe und Anholt eine Strömung von NO nach SW versetzt haben. Darüber, ob am 3. Mai etwa längs der schwedischen Küste eine Stromversetzung stattgefunden, hat der deutsche Consul zu Gothenburg, welcher diesseits um die Einziehung bezüglicher Erkundigungen ersucht worden war, nichts Näheres zu ermitteln vermocht.


  5. Die Annahme der Besatzung, daß am 3. Mai ein starker Strom von Nord nach Süd versetzt habe, war offenbar eine irrthümliche. Denn wäre sie richtig gewesen, so hätte die Brigg nicht am Abend des 3. Mai zur Zeit der Strandung nördlich von Kobbergrund-Feuerschiff und mithin etwa 5 Seemeilen nördlicher stehen können, als wie sie nach den abgesegelten Distanzen stehen sollte. Dagegen ist es aus letzterem Grunde und in Beihalt der bisherigen Windrichtung zweifellos, daß umgekehrt eine Strömung nach Nord versetzt hat, was denn auch vom Seeamt für thatsächlich festgestellt erachtet ist.


  6. Dieser Irrthum aber führte zu einer doppelten Verwechselung. Es verwechselten nämlich in Folge desselben

    1. der Steuermann am Nachmittage des 3. Mai den schwedischen Leuchtthurm von Warberg mit dem 11 Seemeilen südlicher belegenen von Morup Tange und

    2. der Schiffer am Abend desselben Tages das Kobbergrund-Feuer mit demjenigen des auf dem fast 25 Seemeilen südlicher belegenen Anholt-Riff stationirten Feuerschiffes, und diese letztere Verwechselung ist als unmittelbare Ursache des vorliegenden Unfalles zu betrachten. Denn der W½S-Curs, welcher die Brigg an Anholt-Riff ungefährdet vorübergeführt haben würde, mußte dieselbe oberhalb des Kobbergrund- Feuerschiffes direkt zur Strandung auf dem dort von Süd nach Word gestreckten Riff bringen. Wie Schiffer und Steuermann zu der irrthümlichen Annahme einer von Nord nach Süd laufenden Strömung haben kommen können, ist nicht erklärlich.

      Dieselben wollen auf eine solche geschlossen haben, weil angeblich die Brigg nicht recht habe anluven wollen. Aber diese Schlußfolgerung ist nicht zutreffend, denn aus dem erwähnten Umstande wäre man eher berechtigt gewesen, auf eine Stromversetzung nach Nord wie auf eine solche nach Süd zu schließen. Gleichwohl bezweifelt das Seeamt nicht, daß Schiffer und Steuermann wirklich von dem Vorhandensein einer nach Süd laufenden Strömung überzeugt gewesen sind, wofür auch der am 3. Mai Nachmittags 4 Uhr zum Schiffsjournal gemachte Eintrag „starker Strom aus Nord, keine Steuermacht“ spricht, und da im Kattegat die Strömungen aus Nord und Süd vielfach und oft schnell wechseln, so mag der Irrthum, in welchem Schiffer und Steuermann befangen waren, entschuldbar sein.

      Es fragt sich nun weiter, ob derselbe nicht von den letzteren noch rechtzeitig hätte erkannt werden können und demnach die wesentlich auf ihm beruhenden Verwechselungen der beiden schwedischen Küstenfeuer und demnächst der Feuer von Kobbergrund und Anholt-Riff zu vermeiden gewesen wären. Als der Steuermann am 3. Mai Nachmittags den von ihm für Morup Tange gehaltenen Leuchtthurm an der schwedischen Küste erblicke, war die Brigg von letzterer etwa 12 Seemeilen entfernt. Man konnte also denselben mittelst eines guten Glases, wie solches an Bord vorhanden war, genau beobachten. Hätte der Steuermann letzteres gethan, so würde er sofort bemerkt haben, daß der gesichtete Leuchtthurm nicht derjenige von Morup Tange, sondern derjenige von Warberg sei. Denn beide Leuchtthürme sind, worüber ihn, wenn er es nicht wußte, ein Blick in das an Bord befindliche Leuchtfeuerbuch belehrt haben würde, wesentlich von einander verschieden, indem derjenige von Morup Tange weiß mit 2 rothen horizontalstreifen und rother Kuppe und derjenige von Warberg ein roth und weiß karirter Eisenthurm ist. Benutzte der Steuermann die sich ihm auf diese Weise bietende Gelegenheit, sich von der Richtigkeit seiner Annahme zu überzeugen, nicht, so fällt ihm eine Pflichtwidrigkeit zur Last, welche nur dadurch zu entschuldigen ist, daß er, wenn auch irrthümlich, von dem Vorhandensein einer Strömung aus Nord überzeugt war.

      Anlangend die Verwechselung der beiden Feuer von Kobbergrund und Anholt-Riff durch den Schiffer, so konnte dieselbe überall nicht eintreten, wenn die Luft klar gewesen wäre. Denn dann mußte der Schiffer alsbald erkennen, daß er das Feuer von Kobbergrund vor sich habe, weil dieses ein festes, während dasjenige auf Anholt-Riff ein Blinkfeuer ist. Da aber am 3. Mai Abends die Luft diesig war, so ward das erstere Feuer nur in Zwischenräumen sichtbar und erklärt es sich daraus, daß der Schiffer dasselbe mit dem letzteren, in dessen Nähe er bei der Annahme einer Strömung aus Nord zu sein glaubte, verwechselte.

      Eben der diesigen Luft halber konnte dieser Irrthum auch durch das auf der Nordküste der Insel Anholt befindliche Drehfeuer, nach welchem der Schiffer wiederholt vergeblich ausgesehen haben will, keine Aufklärung finden. Während er dieses Feuer bei klarer Luft unbedingt hätte wahrnehmen müssen, wenn er sich wirklich, wie er glaubte, in der Nähe von Anholt befand, und sich, wenn es nicht erschien, sagen mußte, daß das von ihm gesehene nicht dasjenige von Anholt-Riff sein konnte, so fand doch in diesem Fall das Nichterscheinen desselben in der dicken, unsichtigen Luft seine ausreichende Erklärung, und kann somit dem Schiffer daraus, daß er trotz des Nichterscheinens dieses Feuers bei seiner fehlsamen Annahme, daß das von ihm gesehene dasjenige von Anholt-Riff sei, kein Vorwurf gemacht werden.

      Aus Vorstehenden erhellt, daß der Unfall prinzipaliter verursacht ist durch die Verwechselung des Kobbergrund-Feuers mit demjenigen von Anholt-Riff, daß diese Verwechselung ihren Grund in der irrthümlichen Annahme einer nach Süd versetzenden Strömung hatte und das letzterer Irrthum nach Lage der Sache entschuldbar erscheint.


  7. Das Verhalten von Schiffer und Steuermann nach Eintritt der Strandung war ein in jeder Beziehung angemessenes. Das Schiffsjournal ist den gesetzlichen Vorschriften entsprechend geführt und hat dem Seeamt zu keinen Bemerkungen Anlaß gegeben.



zurück zur Auswahl