Ceylon 1888 | Vereinigung der Kapitäne und Schiffsführer des Fischlandes

Seeunfall der Bark „Ceylon"



  1. In der Hauptverhandlung ist auf Grund der Aussagen des Schiffers Niemann und des Steuermanns Konow, des Schiffsjournals, der vor dem deutschen Consulate zu Agger abgelegten Verklarung, einer Mittheilung desselben Consulats über Wind und Wetter zur Zeit des Unfalles sowie über die in Betracht kommenden Leuchtfeuer und schriftlicher Berichte des Schiffsbaumeisters Fietzke zu Stettin und des hiesigen Experten des Germanischen Lloyd über Reparaturen und Klassifizirung der Bark Nachstehendes thatsächlich festgestellt:


    1. Am 6. September 1888 versegelte die in Rostock beheimathete, vom Schiffer Peter Daniel Niemann aus Wustrow geführte, zu 1589,3cbm = 561,03 britischen Register-Tons Netto-Raumgehalt vermessene Bark „Ceylon“, Unterscheidungssignal MDGT, mit einer nach Helsingör bestimmten Ladung von 3545 Faß Petroleum aus Baltimore. Ihr Tiefgang betrug hinten 18 Fuß 2 Zoll und vorne 17 Fuß 1 Zoll englische Maaße. Die Besatzung bestand einschließlich des Schiffers und des in Ahrenshoop beheimatheten Steuermanns Ernst Konow aus 12 Personen. Das Schiff war mit allem Erforderlichen gut ausgerüstet. Unter den vorhandenen Seekarten befand sich eine Nordseekarte neueren Datums, zu welcher der Schiffer das in ihr noch nicht enthaltene, erst im Jahre 1884 eingerichtete Feuer von Lodbjerg an der Westküste Jütlands nachgetragen hatte.

      Da die Bark vielfach mit contrairen Winden zu kämpfen hatte, ging die Reise nur langsam von Statten, und so gelangte man erst am 31. October 1888 in den Kanal. Um Nachmittage des 11. November passirte man Goodwin-Feuerschiff, setzte nun den Curs auf Nord-Hinder-Feuerschiff und suchte sich dann längs der holländischen Küste bis zur Höhe von Tegel hin zu lothen, wurde aber, da am 13. November ein schwerer Sturm aus SOzS einsetzte, in nordwestlicher Richtung weiter in die Nordsee hineingetrieben. Observation hatte man, weil der Himmel bewölkt war, schon seit mehreren Tagen nicht mehr gehabt.

      Der Schiffer ließ daher das Loth im Gange halten, um so das regelmäßig nach den gesteuerten Cursen und abgesegelten Distanzen zur Karte abgesetzte Besteck controliren zu können. Am 14. November wurden Morgens 8 Uhr 25 faden und Mittags 12 Uhr 23 Faden gelothet. Nach dem Mittagsbesteck dieses Tages sollte man sich ausweislich des Journals auf 55° 42 Nordbreite und 4° 32 Ostlänge befinden und hielt daher bei frischer Brise aus Sz0 den bereits seit dem vorigen Abend gesteuerten Curs ONO fest, welcher, wenn das Besteck richtig war, recht mitten in das Skagerak hineinführen mußte; veränderte denselben jedoch am Morgen des 15. November gleich nach Mitternacht, nachdem der Wind nach SSO gegangen war, nach ONO½O.

      An diesem Tage hatte Schiffer Niemann von Mitternacht bis Morgens 4 Uhr die Wache auf Deck. Die Luft war bezogen, doch so feuersichtig, daß man die Lichter mehrerer an Steuerbordseite passirender und westwärts steuernder Schiffe sehen konnte. Schiffer Niemann schaute denn auch, wiewohl die Bark nach Besteck noch nicht so weit sein konnte, nach den Feuern an der Westküste Jütlands aus, welche indeß nicht in Sicht kamen. Morgens 4 Uhr gab derselbe die Wache an den Steuermann Konow ab und legte sich, nachdem er zuvor mit Letzterem zusammen das Besteck zur Karte eingetragen hatte, in der Kajüte zum Schlafen nieder.

      Morgens 5 Uhr 30 Minuten gewahrte Steuermann Konow, welcher nach Anweisung des Schiffers den bisherigen Curs ONO½O hatte weiter steuern lassen, ungefähr 3 Strich an Backbordseite voraus ein anscheinend weißes Licht, welches er, da es nur schwach durchschimmerte und keine regelmäßigen Blinke zeigte, für das Toplicht eines Dampfers hielt, und gleich darauf, etwa 6 Strich an Steuerbordseite voraus, ein rothes Licht, von dem er annahm, daß es das rothe Seitenlicht eines Mitseglers sein werde. Er hatte beide Lichter etwa 5 Minuten lang beobachtet, um sich noch mehr von der Richtigkeit seiner Annahme zu überzeugen, als die Bark plötzlich den Grund berührte. Sofort befahl er, das Ruder hart aufzuholen, um dieselbe zum Abfallen zu bringen.

      Das Ruderkommando wurde auch ungesäumt ausgeführt, die Bark fiel aber nicht ab, sondern schoß in den Wind, so daß die Segel back zu liegen kamen. Gleich nach dem Aufstoßen war auch Schiffer Niemann auf das Deck geeilt. In der kurze Zeit später anbrechenden Morgendämmerung sah er den weißen Dünensand der Küste soeben durchschimmern und bald darauf bemerkte er einmal das Aufblitzen eines Lichtscheins, welcher ihm wie der Blink eines Blinkfeuers vorkam, weshalb er dachte, sie seien wohl in der Nähe von Hansholm.

      Trotzdem die Segel rückwärts wirkten, backte sich die Bark doch nicht ab, sondern schob sich immer weiter dem Ufer zu, bis sie endlich etwa 3 Kabellängen von letzterem entfernt festkam. Da dort eine große Brandung stand, welche noch immer zunahm, so stieß das Schiff auf sandigem Grunde derartig, daß sich die Leute kaum auf Deck halten konnten, und man jeden Augenblick befürchtete, die Bark werde aufbrechen.

      Sie war an der jütischen Küste ungefähr 1 Seemeile nördlich von Thyborön-Kanal und 3 Seemeilen südlich von Agger gestrandet. Morgens 8 Uhr waren schon 12 Fuß Wasser im Raum, und eine Stunde darauf stand das Wasser im Schiffe ebenso hoch wie außenbords. Jetzt ließ Schiffer Niemann 2 Boote aussetzen, in denen dich dann auch die ganze Besatzung Vormittags 11 Uhr mit ihren Effecten glücklich an das Ufer abbarg. Damals war die ganze Küste in Nebel gehüllt. Schiffer Niemann telegraphirte alsbald nach Fredrikshafen um Dampferhülfe, als jedoch der Agent des dortigen Bergungsvereins an Ort und Stelle eintraf, war von der Bark nichts mehr zu sehen.

      Dieselbe war, da sich inzwischen der Wind durch Süd nach West gezogen hatte, in der Nacht vom 15. auf den 16. November gänzlich von der Brandung zerschlagen. Die Ladung ist zum größten Theile an das Ufer getrieben und geborgen. Die angetriebenen Schiffstrümmer und Inventarienstücke sind von dem deutschen Consul zu Thisted öffentlich meistbietend verkauft und sind dafür 2200 Kronen aufgekommen.


    2. Nach den auf diesseitige Requisition von dem eben genannten Consul bei den Vorstehern der Leuchtfeuerstation Hansholm und Lodbjerg, sowie dem Strandcontroleur zu Agger eingezogenen Erkundigungen war


      • der Wind am Morgen des 15. November

        • von 12 bis 4 Uhr SSO und

        • von 4 bis 8 Uhr S, frische Brise,


      • die Luft

        • am 14. Noveniber bis 8 Uhr Abends bezogen, aber noch feuersichtig, von da an bis Mitternacht nebelig und

        • am 15. November Morgens von 12 bis 8 Uhr ebenfalls nebelig, und sind


      • die in Betracht kommenden Feuer, nämlich das Thyborön-Kanal-Feuerschiff mit einem festen rothen Feuer und das ungefähr 6 Seemeilen nördlich von der Strandungsstelle belegene Lodbjerg-Feuer, ein weißes Blinkfeuer mit einer Sichtweite von 18 Seemeilen für die Bark nicht sichtbar gewesen, welche letztere man nach der Strandung vom Ufer aus des herrschenden Nebels halber in einer Entfernung von ungefähr 140 Faden nicht zu erblicken vermocht hat.


      • Ueber Meeresströmungen werden auf den erwähnten beiden Feuerstationen keine Observationen gemacht, man meint aber nach Mittheilung des Consuls in Agger, daß die Strandung durch die in jener Meeresgegend stets laufende, außerordentlich starke Strömung verursacht sein wird.


    3. Die Bark „Ceylon“ ist 1857 in England aus Eichen- und Teakholz erbaut und 1877 käuflich in den Besitz einer hiesigen Rhederei übergegangen. Schiffer Niemann hatte ¹⁶⁹⁄₃₆₀ Parten im Schiffe und war mit denselben bei verschiedenen Assekuranz-Gesellschaften zu 11500 M. versichert. Die Bark ist 1879/80 bei den Schiffsbaumeistern Burchard&Co. zu Rostock und im Dezember 1885 bei dem Schiffsbaumeister Fietzke zu Stettin gezimmert und erhielt im Januar 1886 beim Germanischen Lloyd die Klasse A. auf 4 Jahre.


  2. hat zwar kein direkter Nachweis dafür erbracht werden können, so nimmt das Seeamt gleichwohl an, daß am 14. Und in der Nacht zum 15. November eine erhebliche Stromversetzung in östlicher Richtung stattgefunden hat. Denn ohne eine solche konnte die Bark nicht wohl in die Nähe der jütischen Küste gelangen, von welcher sie nach ihrem Besteck fast einen vollen Grad abstehen sollte, und für das Vorhandensein einer nach Osten versetzenden Meeresströmung spricht denn auch weiter der Umstand, daß sich der Wind in der Zeit vom Mittag des 14. bis zum Mittag des 15. November von Sz0 nach Westen gedreht hat. In einer Stromversetzung nach Osten erblickt aber das Seeamt die hauptsächliche Ursache des vorliegenden Unfalls, zu dessen Eintritt dann in zweiter Linie die herrschende dicke Luft mitgewirkt haben wird, insofern sie die Feuer von Lodbjerg und Thyborön den Blicken der Besatzung entzog, welche diese rechtzeitig vor einer zu großen Annäherung an die Küste gewarnt haben würden.

    Das Verhalten der beiden Schiffsoffiziere war bis zum Mittage des 14. November ein durchaus richtiges. Sie setzten die gesteuerten Curse und abgesegelten Distanzen sorgfältig zur Karte ab und waren beim Mangel an Observation bemüht, durch fleißiges Lothen die Richtigkeit ihres Bestecks zu controliren. Wenn sie aber vom Mittage des 14. November an weitere Lothungen unterließen, so muß das als Unvorsichtigkeit bezeichnet werden.

    Da sie keine Observation gehabt hatten, so war ihr Besteck auch kein sicheres, und sie durften sich auf die Richtigkeit desselben ohne weitere Controle durch das Loth um so weniger verlassen, als in der Nordsee ganz unberechenbare Meeresströmungen vorzukommen pflegen. Soll nun auch nicht behauptet werden, daß bei fernerem Lothen die Strandung unbedingt vermieden worden wäre, so läßt sich doch die Möglichkeit eines solchen Erfolges nicht von der Hand weisen, zumal die jütische Küste, wie ein Blick in die Karte ergiebt, mit ziemlicher Sicherheit anzulothen ist.

    Die unterlassene weitere Lothung findet indeß darin ihre Entschuldigung, daß beide Schiffsoffiziere von der Richtigkeit ihres Bestecks am Mittag des 14. November vollkommen überzeugt waren und in dieser irrigen Ueberzeugung noch dadurch bestärkt worden waren, daß auf Steuerbordseite Schiffe mit westlichem Curse passirten. Die Pflicht des Steuermanns wäre es jedenfalls gewesen, den Schiffer zu wecken, wenn er über die Identität der am Morgen des 15. November gesichteten beiden Lichter, welche in Wirklichkeit die Leuchtfeuer von Lodbjerg und Thyborön waren, irgend einen Zweifel gehegt hätte.

    Da aber seine Behauptung, er habe in der vollen Ueberzeugung von der Richtigkeit ihres Bestecks gar nicht an die Möglichkeit gedacht, daß er Küstenfeuer vor sich haben könne, nicht widerlegt ist, und die Annahme, es handle sich um Schiffslichter, unter solchen Umständen eine durchaus nahe liegende war, so erscheint das Unterlassen einer sofortigen Meldung der gesichteten Lichter an den Schiffer verzeihlich. Ein Verschulden an dem Unfalle und dessen Folgen hat hiernach weder dem Schiffer noch dem Steuermanne zur Last gelegt werden können.


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